Journal · 7. Juli 2026

Influencer-Kennzeichnung lesen, ohne Jurist zu sein

Urteile und Behördenhinweise zur Werbekennzeichnung ändern sich. Marketingteams brauchen eine Lesart, die Verträge und Briefings absichert — ohne Panik.

Smartphone mit Social-Media-App in der Hand

Wenn Gerichte zur Kennzeichnung von Produktplatzierungen entscheiden, landet das Thema schnell in Marketing-Chats — oft als Screenshot ohne Kontext. Für Briefings gilt: Zuerst die konkrete Fallkonstellation klären (eigenes Produkt, Affiliate, Einladung, langfristiger Vertrag), dann die Aussage des Urteils in einem Satz.

Was Teams intern prüfen können, ohne Anwälte zu ersetzen:

  1. Steht die Kennzeichnung dort, wo der Beitrag beginnt — nicht erst im dritten Kommentar?
  2. Deckt der Vertrag eine Nachbesserungsfrist, falls Plattformen Formate ändern?
  3. Wer archiviert Screenshots der veröffentlichten Beiträge?

Wir nehmen regulatorische Themen in unsere Wochenausgaben auf, wenn sie die Praxis von Marken oder Agenturen unmittelbar berühren. Eine Rechtsberatung ersetzen wir dabei nicht; wir zeigen, welche Fragen im Briefing und im Agenturvertrag auftauchen sollten.

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