Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bedingungen für Briefings, Berichte und Beratungsleistungen von SaaS Solutions Ledger.
## Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen SaaS Solutions Ledger (nachfolgend „Redaktion“) und Auftraggebern über Briefings, Marktberichte, Beobachtungsleistungen und Workshops. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Redaktion schriftlich zustimmt.
## Vertragsschluss
Angebote der Redaktion sind freibleibend, bis der Auftrag schriftlich (E-Mail genügt) bestätigt ist. Mit der Auftragsbestätigung gelten diese AGB als angenommen.
## Leistungen
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Redaktionelle Einschätzungen ersetzen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Quellenangaben erfolgen nach bestem Wissen; die Vollständigkeit öffentlicher Quellen kann nicht garantiert werden.
## Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig Informationen zu Themenfokus, Tabulisten und internen Fristen bereit. Verzögerungen hieraus verlängern Lieferfristen angemessen.
## Honorare und Zahlung
Honorare verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern ausweispflichtig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug kann die Redaktion weitere Lieferungen zurückhalten.
## Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den internen Gebrauch der gelieferten Texte und Materialien. Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Weiterverkauf bedarf der vorherigen Zustimmung der Redaktion. Urheberrechte an Methoden, Vorlagen und Archiven verbleiben bei der Redaktion.
## Haftung
Die Redaktion haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des jeweiligen Auftragshonorars. Eine Haftung für Entscheidungen, die der Auftraggeber allein auf Basis der Briefings trifft, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
## Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen vertraulich. Veröffentlichte Branchentitel und allgemein zugängliche Quellen unterliegen nicht dieser Pflicht.
## Laufzeit und Kündigung
Laufzeitverträge (Briefings, Beobachtung) können mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern das Angebot keine längere Bindung vorsieht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
## Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Redaktion in Sachsen, soweit gesetzlich zulässig.
## Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Textform.